Eine erkrankte Frau wollte im Winter 2013 ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an ihren Arbeitgeber versenden. Auf dem Weg zum Briefkasten stürzte sie und verletzte sich. Sie musste behandelt werden und bezog später Krankengeld. Die Berufsgenossenschaft lehnte ihr gegenüber Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Dieser Bescheid wurde bestandskräftig. Erfolglos blieben auch die außergerichtlichen Bemühungen ihrer Krankenkasse, die Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Die anschließende ...Den vollständigen Artikel lesen ...