Welche Leistungen Immobilienmakler genau in Rechnung stellen dürfen und wie, beschäftigt die Gerichte hierzulande immer wieder. Erst in der vergangenen Woche hatten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Immobilienmakler keine Gebühr verlangen dürfen, wenn sie einem Interessenten zusagen, ihm ein Objekt für eine gewisse Zeit zu reservieren (AssCompact berichtete). Nun hat der BGH in einem weiteren Fall entschieden, in dem es um die Frage einer korrekten Widerspruchsbelehrung ging. ...Den vollständigen Artikel lesen ...