Im vorliegenden Sachverhalt vermietete der Kläger an die Beklagte eine Büroetage in einem Gebäude im Frankfurter Westend, welches zum Teil zu reinen Wohnzwecken - unter anderem vom Kläger - genutzt wurde. Die Beklagte minderte die Miete nach knapp einjähriger Mietzeit. Denn sie stellte ihrer Auffassung nach gleich mehrere Mietmängel fest. Darunter unter anderem die Tatsache, dass sich der Vermieter im Hof nackt sonnt. Doch das ließ der Vermieter nicht auf sich beruhen und forderte vor dem Landgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...