Im langjährigen Verfahren um den Schriftzug "HappyGoLuckyHearts" des Berliner Happy Go Lucky Hotel & Hostel hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin unanfechtbar zurückgewiesen wird. Damit schlossen sich die drei Richter vom OVG dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2020 an, das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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