Ein Artikel von Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Steuerberater, Vereidigter BuchprüferScheiden tut weh, meint der Volksmund. Daher werden Trennungen mitunter versüßt. Das ist im Arbeitsleben zum Beispiel oft der Fall, wenn leitende Angestellte oder unternehmerisch tätige Geschäftsführer ihren Stuhl räumen (müssen). Dann kommt in den meisten Fällen eine Abfindung zur Sprache. Die steht vor allem dann zur Diskussion, wenn der laufende Vertrag noch eine erhebliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...