In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben aufgrund der Vertrauenshaftung zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen. Das haben die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) geurteilt.Versicherer lehnt Kostenerstattung abIm vorliegenden Sachverhalt erlitt eine Frau 2009 einen Herzinfarkt. Von 2013 bis 2015 befand sie sich daraufhin in Behandlung bei einem Facharzt für Allgemeinmedizin, ...Den vollständigen Artikel lesen ...