
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TAKKT AG
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 32. Zwischenmeldung Stuttgart, 15. Mai 2023. Im Zeitraum vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TAKKT AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. Oktober 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 6. Oktober 2022 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der TAKKT AG veröffentlicht (https://www.takkt.de/investoren/aktie/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 6. Oktober 2022 bis einschließlich 12. Mai 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf 565.267 Aktien. Der Erwerb der Aktien der TAKKT AG erfolgt durch ein von der TAKKT AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse.
Kontakt:
15.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TAKKT AG |
Presselstr. 12 | |
70191 Stuttgart | |
Deutschland | |
Internet: | www.takkt.de |
Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
1633175 15.05.2023 CET/CEST