Ein Artikel von Stefan Exler, Leiter Beratungsmanagement bAV bei der Dialog Lebensversicherungs-AGDer Leistungsrahmen der gesetzlichen Rentenversicherung im Todesfall ist überschaubar. Die Leistungshöhen in Verbindung mit den Leistungsvoraussetzungen sorgen dafür, dass es sich allenfalls um eine Grundversorgung handeln kann. Echte Vorsorgeplanung zur Erhaltung des Lebensstandards für Hinterbliebene im Todesfall lässt sich damit kaum realisieren. Dabei ist die Absicherung des Todesfallrisikos ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...