Ein Artikel von Sascha Holstein, Leiter Vertriebsunterstützung bAV bei der Continentale Lebensversicherung Im Jahr 2002 sah die Welt noch anders aus: Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wurde gesetzlich verankert. Gleichzeitig wurden die Beiträge dazu steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Seinerzeit war dies ein Beitrag der Politik gegen zu hohe Lohnnebenkosten. Die Intention dahinter: Nach und nach bezahlen die Arbeitnehmer anstelle der arbeitgeberfinanzierten betriebliche Altersversorgung ...Den vollständigen Artikel lesen ...