Beim Oberlandesgericht Bremen lag ein Fall vor, bei dem es um einen Wohnhausbrand ging, der dadurch entstanden ist, dass die Eigentümerin vor dem Verlassen des Hauses versehentlich eine elektronische Herdplatte angeschaltet hatte. Eigentlich hatte sie eine bereits angeschaltete Herdplatte wieder ausschalten wollen. Die Versicherung wertete dies als grobe Fahrlässigkeit - und kürzte der Versicherungsnehmerin die Leistung um 25%.Damit wollte diese sich nicht zufriedengeben und zog gegen die Versicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...