Mit der Frage, ob die Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung mit dem 65. Geburtstag endet, beschäftigte sich das Sozialgericht Frankfurt am Main. Das Urteil dazu wurde am 27.03.2023 gefällt, die Pressemitteilung erschien am 25.05.2023.Im vorliegenden Fall war die Klägerin als Selbstständige seit 2007 in der Arbeitslosenversicherung auf Antrag versichert. Im Dezember 2020 wurde sie 65 Jahre alt. Die Agentur für Arbeit setzte bis einschließlich September 2021 Beiträge fest, da aufgrund der ...Den vollständigen Artikel lesen ...