Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben beschlossen, dass eine Teilungsversteigerung einer Ehewohnung unter bestimmten Umständen bereits vor der Scheidung möglich sei.Ehepaar erwirbt MehrfamilienhausIm vorliegenden Sachverhalt erwarb ein Ehepaar im Jahr 2017 ein Mehrfamilienhaus, das es mit seinen beiden Töchtern teilweise selbst nutzte und den nicht genutzten Wohnraum vermietete. Bereits im darauffolgenden Jahr zog der Mann wieder aus und reichte die Scheidung ein. Da sich das Ehepaar über ...Den vollständigen Artikel lesen ...