Seit Anfang des Monats gelten in Österreich neue Eichvorschriften für Elektroauto-Ladestationen. Demnach darf, wenn die Säulen die Anforderungen erfüllen, auch nach Kilowattstunden und nicht nur nach Zeit an der Ladestation abgerechnet werden. Mitte Mai hatte die Regierung die Verordnung "Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" ...Den vollständigen Artikel lesen ...