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Eigenkapitalrendite für Netzbetreibern wird um 40 Prozent erhöht

DJ Eigenkapitalrendite für Netzbetreibern wird um 40 Prozent erhöht

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur will den Betreibern von Strom- und Gasnetzen höhere Gewinnmöglichkeiten einräumen, um so den Anreiz zum schnelleren Ausbau der Netze zu erhöhen. Dieser Ausbau ist wichtig für den Zubau an Ökostromanlagen. Die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber, welche ihre maximale Rendite abbildet, soll nach Vorschlägen der Behörde für neue Netze um 40 Prozent von 5,07 Prozent auf 7,09 Prozent steigen. Der Zinssatz soll jährlich neu festgelegt werden und nicht mehr wie bislang fünf Jahre gelten.

"Wir berücksichtigen die aktuelle Entwicklung des Zinsumfelds. Deswegen wollen wir neue Investitionen besser verzinsen und schaffen so spürbare Anreize für Investitionen bei den Netzbetreibern", erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.

Gleichzeitig wolle man den langfristig zu niedrigen Zinsen finanzierten Bestand nicht übermäßig vergüten, da die Renditen der Netzbetreiber von den Netznutzern bezahlt würden. Die Mehrbelastung für Haushalten, Industrie und Gewerbe in Form von Netzentgelten, die mit den Strom- und Gasrechnungen bezahlt werden, müssten "auf das Notwendigste begrenzt bleiben", sagte Müller.

Der Anstieg der Kosten für die Strom- und Gaskunden wird von der Höhe der Investitionen in neue Netze abhängen. Mit der geplanten höheren Eigenkapitalverzinsung reagiert die Netzagentur auf Klagen der Netzbetreiber, die die bislang für 2024 geplanten Sätze angesichts der allgemeinen Zinsentwicklung der vergangen zwei Jahre für zu niedrig ansehen.

Anpassung im Kapitalkostenaufschlag 

Konkret schlägt die Netzagentur vor, dass Neuinvestitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben mit einer Erhöhung des Eigenkapitalzinssatzes spürbar angereizt werden. So soll eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes im sogenannten Kapitalkostenaufschlag vorgenommen werden. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 Prozent.

Im Kapitalkostenaufschlag sollen auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen werden. "Mit dem Kapitalkostenaufschlag wird sichergestellt, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können", erklärte die Netzagentur.

Für neue Investitionen soll sich der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben.

Die Netzagentur schlägt vor, dass das neue System nun auf Basis des ersten Quartals eines jeden Jahres einen Planwert für den Basiszins des Folgejahres vorgibt. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird dieser durch den tatsächlich eingetretenen Basiszins ersetzt. "Damit wird sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital eines jeden Jahres die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient", erklärte die Netzagentur.

Ein ähnliches Vorgehen wird laut Netzagentur ebenfalls für die Investitionen im Offshorebereich vorbereitet, die Mitte Oktober 2023 entsprechend kalkuliert und mit dem Regulierer abgestimmt werden müssen.

Die endgültige Festlegung für Strom- und Gasnetze wird laut Netzagentur erfolgen, sobald die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Kraft getreten ist, die am 24. Mai vom Kabinett beschlossen wurde und noch vom Parlament verabschiedet werden muss. Die Netzagentur rechnet damit, dass eine Festlegung Ende des Jahres erfolgen kann.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

(END) Dow Jones Newswires

June 07, 2023 04:30 ET (08:30 GMT)

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© 2023 Dow Jones News
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