Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Ein Versicherungsvertrag ist grundsätzlich bindend und kann über Jahre Bestand haben. Für Versicherer können im Einzelfall Rechte entstehen, sich möglicherweise vorzeitig vom ursprünglichen Vertragsversprechen zu lösen. Neben der Anfechtung (AssCompact berichtete hier), Kündigung und Vertragsanpassung kann der Versicherer auch vom Versicherungsvertrag zurücktreten und ...Den vollständigen Artikel lesen ...