Ein Artikel von Cäsar Czeremuga, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei NORDEN Rechtsanwälte Zwei Gastronomiebetriebe aus dem Saarland sind gegen die Corona-Schutzverordnungen vorgegangen. Mit der angegriffenen Rechtsverordnung wurde landesweit der Betrieb von Gaststätten verboten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der "zweiten Welle" der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet ...Den vollständigen Artikel lesen ...