DJ Deutsche-Wohnen-Aktionäre lehnen Sonderprüfung ab
Von Ulrike Dauer
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Aktionäre der Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen haben auf der Jahreshauptversammlung am Donnerstag den Antrag des aktivistischen Aktionärs Elliott Management auf die Sonderprüfung eines milliardenschweren Kredits an die Mutter Vonovia abgelehnt.
Einem Deutsche-Wohnen-Sprecher zufolge ist der Antrag mit "knapp 94 Prozent" abgelehnt worden.
Deutsche Wohnen gehört seit Ende 2021 mehrheitlich zu Vonovia, der Bochumer DAX-Konzern hält knapp 87 Prozent an Deutsche Wohnen. Elliott ist mehreren Informanten zufolge nach Vonovia der zweitgrößte Aktionär bei Deutsche Wohnen.
Elliott hatte zur Hauptversammlung am heutigen Donnerstag über sein Investment-Vehikel Cornwall (Luxembourg) Sarl eine Sonderprüfung des Kredits in Höhe von 2 Milliarden Euro gefordert, den die Deutsche Wohnen Vonovia im Januar 2022 gewährt hat. Der Investor hatte die Forderung auf die Agenda der Hauptversammlung gesetzt und bereits einen Sonderprüfer vorgeschlagen. Dieser sollte unter anderem untersuchen, ob durch den Darlehensvertrag der Deutsche Wohnen ein wirtschaftlicher Schaden oder sonstiger Nachteil entstand, "indem das Kapital nicht einem anderen - wirtschaftlich profitableren - Investitionszweck zugeführt wurde".
Auch sollte er prüfen, ob das Darlehen erfolgte, so dass Vonovia 2022 damit im Zuge der Übernahme Aktien an Deutsche Wohnen erwerben konnte. Die Sonderprüfung sollte dem Antrag zufolge mögliche Pflichtwidrigkeiten und Gesetzesvorstöße durch Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen aufdecken sowie mögliche Schadenersatzansprüche des Konzerns gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat ermitteln. Der Stimmrechtsberater ISS hatte nach eigenen Angaben die Forderung von Elliott nach einer Sonderprüfung unterstützt.
Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen hatte seinen Aktionären im Vorfeld der Hauptversammlung empfohlen, den Antrag abzulehnen. "Für die Sonderprüfung besteht kein Anlass", teilte der Aufsichtsrat in einer schriftlichen Stellungnahme im Hauptversammlungs-Portal des Berliner Immobilienkonzerns mit. Der Abschluss des Darlehensvertrags mit Vonovia "lag im Unternehmensinteresse der Deutsche Wohnen und stellte auch keine unzulässige Finanzierungshilfe dar". Auch seien keinerlei Gründe ersichtlich, das Darlehen zu kündigen. Es bestünden mithin "keinerlei Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten oder Gesetzesverstöße von Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE".
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June 15, 2023 15:40 ET (19:40 GMT)
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