Auf der Hauptversammlung der Gigaset AG ist ein Antrag der Ludic GmbH über eine Herabsetzung des Grundkapitals zur Schaffung einer freien Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 4:1 abgelehnt worden. Das gilt auch für eine von Ludic vorgeschlagene Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats, die durch die Aktionäre den ...Den vollständigen Artikel lesen ...