Die Bundesnetzagentur hält an Plänen fest, dass bei einer drohenden Netzüberlastung der Strombezug etwa zum Laden eines E-Autos vorübergehend gedrosselt werden darf. "Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetza...Den vollständigen Artikel lesen ...
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