Wer realisierte Kryptogewinne nicht in der Steuererklärung angegeben hat, kann durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei bleiben. Welche Fehler betroffene Anleger hier vermeiden sollten von Stefan Rullkötter Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat sich in einem langwierigen Verfahren die Daten von tausenden Konten einer nicht näher genannten Krypto-Börse erstritten und gleicht diese nun mit dem Einkommensteuererklärungen der Kunden ...Den vollständigen Artikel lesen ...