Der Law Corner Beitrag von Meike Dresler-Lenz, Senior Associate, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln Mehrstimmrechtsaktien gewähren mehr Stimmrechte, als es ihrem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Ihr Inhaber hat damit überproportionalen Einfluss auf alle Hauptversammlungsbeschlüsse, für die keine Kapitalmehrheit erforderlich ist. In Deutschland sind sie seit 1937 grundsätzlich und seit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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