Wer innerhalb der Europäischen Union (EU) grenzüberschreitend Kapital anlegt, ist durch die sogenannte Quellensteuer von einer Doppelbesteuerung betroffen. Denn der Anleger muss sowohl die Quellensteuer im Land der Investition als auch die Abgaben auf die Kapitalerträge seiner Heimat leisten. Erstattungsverfahren gilt als zeitaufwendig und umständlichZwar können Kapitalanleger, die grenzüberschreitend am Kapitalmarkt aktiv sind, eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragen. Denn die ...Den vollständigen Artikel lesen ...