Schon seit Längerem bemüht sich Steinhoff darum, die Gläubiger zu befrieden und hat dafür einen Plan ins Auge gefasst, welcher die Aktionäre defacto enteignen würde. Eben jener wurde von den Anteilseignern schon zweimal abgeschmettert. Im Rahmen eines laufenden WHOA-Verfahrens nach niederländischem Recht haben nun allerdings Richter ein Urteil gefällt. Damit kann Steinhoff seine Pläne nun durchsetzen und die Folgen davon könnten weitreichender kaum sein.
Grob zusammengefasst ist angedacht, rund 80 Prozent der Unternehmensanteile an ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Grob zusammengefasst ist angedacht, rund 80 Prozent der Unternehmensanteile an ...Den vollständigen Artikel lesen ...