Ab 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg bekannt gegeben. So habe die Bundesregierung die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle kürzlich erhöht. Demnach ist nun ein Betrag bis 1.409,99 Euro monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1.339,99 Euro.Für Menschen mit Unterhaltsverpflichtungen gilt 01.07.2023 ebenfalls ein neuer Freibetrag: Dieser ist für die erste unterhaltsberechtigte Person um 100 Euro von 1.839,99 Euro ...Den vollständigen Artikel lesen ...