Der Schutz des Eigentums sowie der Schutz auf Ungestörtheit in der gemieteten Wohnung sind grundgesetzlich garantiert. Doch in manchen Fällen stehen die Artikel mit Verfassungsrang in einem Normenkonflikt. So auch in einem dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorgelegten Sachverhalt, in dem die Richter über das Ausmaß des Betretungsrechts eines Vermieters zu entscheiden hatten.Mieterin wehrt sich zwei Jahre lang gegen BesichtigungsterminKonkret wehrte sich eine Mieterin gegen eine Besichtigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...