Wird der Flug einer reisenden Person annulliert, kann die betroffene Person selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten möchte. Dafür brauche sie auch dann keine Zuzahlung leisten, wenn der Ersatzflug deutlich später erfolgen soll. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Rechtsstreitigkeiten ...Den vollständigen Artikel lesen ...