Die Bundesregierung macht neue Vorgaben für den Handel mit Treibhausgas-Quoten. In einem heute vom Bundeskabinett zu verabschiedenden Verordnungsentwurf ist vorgesehen, private Ladestationen beim Handel mit THG-Zertifikaten unberücksichtigt zu lassen und die Frist, bis wann die THG-Quoten beim Umweltbundesamt eingereicht werden müssen, zu verkürzen. Mehrere Branchenvertreter üben bereits Kritik. ++ ...Den vollständigen Artikel lesen ...