Eine Kommission in Berlin sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Wohnunternehmen. Dies sei laut Grundgesetz möglich. Jetzt ist es am Berliner Senat, ob ein solches Gesetz, das unter anderem Vonovia treffen würde, auch in Kraft treten wird. Das Bundesverfassungsgericht würde sicherlich die Verfassungsmäßigkeit überprüfen, möglicherweise würde ...Den vollständigen Artikel lesen ...