Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben eine Kehrtwende in der Rechtssprechung im Dieselskandal vollzogen. Mit aktuellem Urteil vom 26.06.2023 hat der BGH nämlich die Hürden für Schadenersatzansprüche deutlich gesenkt. Im Zusammenhang mit den sogenannten Thermofenstern reicht nun bereits das Vorliegen eines fahrlässigen Handelns der Autohersteller für eine Entschädigung aus, hat das Karlsruher Gericht in einem Musterverfahren über die Klagen dreier Dieselfahrer gegen Mercedes, Audi und VW entschieden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...