Das Baukartellverfahren gegen die Strabag SE (von dem ich dir mehrfach berichtete, klicke hier und hier) dürfte nun komplett neu aufgerollt werden. Denn der oberste Gerichtshof (OGH) folgt dem Einspruch der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie des Bundeskartellanwalts gegen den Kronzeugenstatus des größten Bauunternehmens des Landes. Der zugrunde liegende Vorwurf: Die Strabag SE hätte nicht im Sinne ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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