Interview mit Matthias Haamann, Underwriter Special Risks bei Hiscox DeutschlandHerr Haamann, das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz musste im Gesetzgebungsverfahren eine Extra-Runde drehen. Der Bundesrat ist dem Regierungsentwurf nicht gefolgt und es kam zu Änderungen. Hat sich aus Ihrer Sicht noch einmal viel geändert?Nein, denn der Vermittlungsausschuss hat nur wenige Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen. Unternehmen sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, die Abgabe anonymer ...Den vollständigen Artikel lesen ...