Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte An den geschlossenen Versicherungsvertrag sind beide Vertragsparteien naturgemäß gebunden. Der Vertrag kann also über Jahre bestehen, bis er abläuft oder von einer Vertragspartei beendet wird. Es können den Versicherern im Einzelfall jedoch Gestaltungsrechte entstehen, die es ihnen ermöglichen, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vorzeitig vom Versicherungsvertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...