Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG:
Eyemaxx Real Estate AG - Zwischenbericht Juli 2023
• - Stand Prüfung zur rechtmäßigen Bestellung der Sicherheiten Anleihe 2020/2025• - M&A Prozess auf Ebene der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH (EMI)• - Ausführlicher Bericht über die Verwertungsprozesse auf Objekt- und ProjektebenenIn unserer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Eyemaxx Real Estate AG Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN A3E5VR) möchten wir Sie gerne über die Entwicklungen in den Insolvenzverfahren der Eyemaxx Real Estate AG informieren.
In unserer letzten Gläubigerinformation haben wir Sie über die neue Vertretung der besicherten Anleihegläubiger (Anleihe 2020/2025) und über die denkbare Anfechtungsmöglichkeit der bestellten österreichischen Sicherheiten informiert.
Stand Prüfung zur rechtmäßigen Bestellung der Sicherheiten Anleihe 2020/2025
In einer Abstimmung ohne Versammlung vom 21. - 25. März 2022 wurde Herr RA Meyer zu Schwabedissen der Rechtsanwaltskanzlei mzs Rechtsanwälte, zum neuen gemeinsamen Vertreter der besicherten Anleihe 2020/2025 gewählt.
Zu Beginn des Verfahrens ist man basierend auf den damals vorliegenden Informationen davon ausgegangen, dass die österreichischen Sicherheiten (insbesondere Liegenschaftshypotheken), die von Tochtergesellschaften der Emittentin upstream zu Gunsten von Anleihegläubigern gewährt wurden, ordnungsgemäß bestellt wurden und einer Anfechtung standhalten. Zwischenzeitlich hatte sich jedoch herausgestellt, dass die Bestellung der Sicherheiten aufgrund unerlaubter Einlagenrückgewähr zumindest in nicht unbeträchtlichem Umfang rechtsunwirksam sein könnte. Das One Square von einer spezialisierten österreichischen Anwaltskanzlei vorliegende vorläufige Gutachten bestätigt dies.
In diesem vorläufigen Gutachten wird ausgeführt, dass solche Upstream Sicherheiten in Österreich für deren rechtswirksame Bestellung einer 'betrieblichen Rechtfertigung' bedürfen. Eine solche betriebliche Rechtfertigung scheint nicht oder zumindest nicht im vollen Umfang vorzuliegen, was zur (teilweisen) Rechtsunwirksamkeit führen würde. Eine solche (teilweise) Rechtsunwirksamkeit wirkt nach Ansicht der österreichischen Anwaltskanzlei auch gegenüber dem in das österreichische Grundbuch als Pfandnehmer eingetragenen Sicherheitentreuhänder, weil dieser als Vertreter der Anleihegläubiger die unerlaubte Einlagenrückgewähr hätte erkennen müssen.
Im Umfang einer solchen Unwirksamkeit steht dem betreffenden Sicherheitenbesteller das Recht zur Löschung der Hypothek zu und es kommen die Verwertungserlöse aus diesen Projekten im Umfang einer solchen Unwirksamkeit letztlich allen Gläubigern anteilig zugute.
Herr RA Meyer zu Schwabedissen hat in seiner Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger 20/25 zunächst RA Dr. Christoph Stapf, Wien, mit der Klärung zur Frage zur rechtmäßigen Bestellung der Sicherheiten der Anleihe beauftragt. Im September 2022 hat Herr RA Meyer zu Schwabedissen dann aus nicht näher genannten Gründen Herrn RA Dr. Stefan Kofler, Innsbruck, als neuen Experten beauftragt.
Nach Aussagen der Insolvenzverwaltung, die die Rechtsansicht, der von One Square eingeschalteten österreichischen Anwaltskanzlei teilt, wurde sowohl im Rahmen eines persönlichen Gesprächs als auch im Rahmen von (Online-) Besprechungen versucht, bezüglich der Frage eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr im Zusammenhang mit der Besicherung der Anleiheforderungen eine Einigung zu erzielen. Diese Gespräche blieben jedoch bislang insgesamt nahezu ergebnislos.
Bisher konnte nur eine mündliche Einigung hinsichtlich des auf die Anleihegläubiger entfallenden Erlöses aus dem Verkauf des Objekts Graz/Grabenstraße erzielt werden. Vereinbart ist, dass ein gemeinsamer Treuhänder bestellt wird, seitens der Anleihegläubiger in eine Löschung der auf diesem Objekt eingetragenen Hypothek eingewilligt wird und eine Verteilung in einem gerichtlichen Verfahren geklärt wird.
Die gerichtliche Klärung der Frage der Rechtwirksamkeit der Bestellung von Liegenschaftshypotheken kann sich über mehrere Instanzen und sohin bis zur finalen Entscheidung über viele Jahre ziehen. One Square bemüht sich daher, zu dieser Frage eine einvernehmliche Lösung zu finden, weil ansonsten die Ausschüttung der Verwertungserlöse um viele Jahre verzögert wird.
M&A Prozess auf Ebene der Eyemaxx International Holding& Consulting GmbH (EMI)
Der M&A Prozess wird fortgesetzt. Das höchste, im Rahmen des M&A Prozess eingegangene Gesamtangebot für sämtliche Assets (ausgenommen die Projekte zur Anleihebesicherung und das Projekt Hennersdorf) wurde in Absprache mit dem Gläubigerausschuss nicht angenommen und es wurde beschlossen, die Beteiligungen/Immobilienprojekte im Rahmen der Einzelverwertung zu verkaufen.
Die Verwertungsbemühungen werden durch die herausfordernden Entwicklungen am Immobilienmarkt (signifikant gestiegene Baukosten und Finanzierungskosten sowie Zurückhaltung auf Käuferseite) erheblich erschwert.
Verwertungsprozesse auf Objekt- und Projektebenen - österreichisches Verfahren
Beteiligung der EMI an der Eyemaxx Jablonec nad NisouDie Insolvenzverwaltung ...
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