Ein Beitrag von Rechtsanwalt Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei WÜTERICH BREUCKER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB Die Haftung für Produktschulungen/Vertriebsveranstaltungen gegenüber Anlegern - konkret von Schulungs- und Vertriebsleitern von Kapitalanlagen wegen falscher Auskünfte und/oder Gutachten sowie fehlerhafter Schulungs- und Vertriebsunterlagen gegenüber Anlegern von Kapitalanlagen gerichtet auf Schadensersatz - war bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...