Ende vergangenen Jahres ließ ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufhorchen: Demnach könnten in bestimmten Fällen Arbeitgeber oder Vereine, die Gruppenversicherungen abschließen, als Versicherungsvermittler einzustufen sein (AssCompact berichtete).BaFin und DIHK machen gemeinsame SacheFür Arbeitgeber oder Vereine, die für ihre Beschäftigten oder Mitglieder zum Beispiel eine Krankenzusatz- oder Unfallpolice abschließen, stellt sich damit die Frage, in welchen Fällen sie zum Versicherungsvermittler ...Den vollständigen Artikel lesen ...