DJ Bundesrat billigt Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt, das qualifizierten Ausländern aus Drittstaaten die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern soll, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Sitzung in Berlin darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der von Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) erarbeitete Gesetzentwurf sieht ein Punktesystem für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und eine leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor. Ausländische Fachkräfte sollen auch schneller eingebürgert werden können.
"Dieses Gesetz kommt nicht zu früh, es kommt eher Jahre zu spät", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Bundesrat. "Wer Wachstum will, und wir brauchen wieder schnell Wachstum in Deutschland, will Fachkräftezuwanderung." Derzeit gälten 600.000 Stellen als nicht besetzbar. "Wenn wir nicht schnell gegenhalten, dann wird das zu einer echten Wachstumsbremse", warnte er. Heil nannte das Einwanderungsgesetz "einen historischen Schritt für unser Land". Es sei wichtig, alle Register zu ziehen. "Wenn wir uns jetzt nicht kümmern, dann wird das Problem noch größer." Faeser sagte, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei "der Startschuss", um im Ausland Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht laut Bundesrat der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft demnach jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU, für Fachkräfte und Angehörige herab. Ausländische Studierende erhalten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.
Die Einreise und Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss soll für alle Berufsgruppen geöffnet werden. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung. Mit dem Punktesystem soll zudem eine "Chancenkarte" vergeben werden, mit deren Hilfe ausländische Fachkräfte sich in Deutschland auf eine Stelle bewerben dürfen. Auswahlkriterien sind Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug.
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July 07, 2023 04:38 ET (08:38 GMT)
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