Für viele Aktionäre ist es ein Ärgernis: Die Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer. Jetzt soll alles besser werden. Von Stefan Rullkötter Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird oft Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. Die Erstattungsverfahren ...Den vollständigen Artikel lesen ...