Das Todesurteil für die Steinhoff-Aktie kam vom Gericht, nun steht fest, wann der Stecker gezogen wird. Am 21. Juni hatte ein Gericht in Amsterdam zugestimmt, dass der Restrukturierungsplan (WHOA) von Steinhoff und seinen Gläubigern gegen den Willen der Anleger umgesetzt werden darf. Das bedeutet praktisch eine Enteignung für die bisherigen Anleger.Bislang kann die Steinhoff-Aktie noch gehandelt werden. Weniger als einen Cent gibt es noch für einen Steinhoff-Anteil. DER AKTIONÄR schrieb gestern: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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