STRASSBURG (dpa-AFX) - Bestimmte Industrieanlagen und Landwirtschaftsbetriebe in Europa sollen nach dem Willen des EU-Parlaments künftig weniger Schadstoffe ausstoßen. Die sogenannte Richtlinie über Industrieemissionen soll etwa auf Bergwerke und teils auf Großanlagen zur Herstellung von Batterien ausgeweitet werden, wie das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg mitteilte. Zudem sollen etwa Schweine- und Geflügelbetriebe ab einer gewissen Größe unter die Regeln fallen.
Die Entscheidung im Parlament geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Sie hatte vor gut einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Als Beispiele für Schadstoffe nannte die Behörde etwa Stickoxide, Ammonium, Feinstaub sowie Quecksilber und andere Schwermetalle. Die neuen Regeln sollen auch dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird.
"Es ist uns gelungen, zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft zu vermeiden", teilte der CDU-Abgeordnete Peter Liese nach der Abstimmung mit. Für die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus geht der Beschluss des Parlaments nicht weit genug. Sie hätte sich strengere Vorgaben für Landwirte gewünscht, die beispielsweise für einen Großteil klimaschädlicher Methanemissionen verantwortlich seien.
Die EU-Staaten hatten sich bereits im März auf ihre Position zu dem Thema verständigt. Auch sie wollen weniger Schadstoffausstoß in der Industrie. Um Details wie Übergangszeiten muss allerdings noch gerungen werden.
Der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke hofft darauf, dass die Verhandlungen auch final im Sinne der Industrie und Landwirtschaft ausgehen. "Realistische Übergangszeiten sind für die Industrie und Hunderttausende Arbeitsplätze essenziell."
Sollten sich die EU-Staaten mit ihren Vorstellungen durchsetzen, wären laut Bundesumweltministeriums zusätzlich gut 3000 Betriebe von den Vorgaben in Deutschland betroffen. Dazu zählen etwa Betriebe mit Milchkühen und Rindern, Mastschweinen, Zuchtsauen und Legehennen. Das EU-Parlament will aber beispielsweise keine Ausweitung der Regeln auf Rinderbetriebe./mjm/DP/jha
