Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Finanzaufsicht BaFin hat die Social Chain AG (ISIN DE000A1YC996/ WKN A1YC99), im Rahmen einer Stichprobenprüfung auf zwei Fehler gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 WpHG im Konzernabschluss 2021 hingewiesen, so The Social Chain AG in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...