Eine arbeitsvertragliche Regelung, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden.Arbeitsvertrag verpflichtet zur Erstattung der ProvisionIm dem BAG vorgelegten Sachverhalt schloss ein Arbeitnehmer ...Den vollständigen Artikel lesen ...