Wer bei einem öffentlichen Firmenlauf einen Unfall erleidet, hat keinen gesetzlichen Unfallschutz Zu diesem Urteil kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Eine 45-jährige Frau hatte gemeinsam mit weiteren Kollegen am Berliner Firmenlauf als Inlineskaterin teilgenommen. Wie in vielen Städten üblich, war der jährlich stattfindende Firmenlauf öffentlich und auch für andere Unternehmen ausgeschrieben. Auf dem nassen Untergrund stürzte ...Den vollständigen Artikel lesen ...