Das Landgericht Tübingen (LG) hat entschieden, dass ein Versicherer auch dann zur Leistung im Cyber-Schadensfall verpflichtet ist, wenn nicht alle Server beim Versicherungsnehmer mit aktuellen Sicherheitsupdates ausgestattet sind. Im konkreten Fall verfügte die interne IT-Infrastruktur eines Unternehmens über verschiedene Server, von denen nicht alle mit den aktuellen Sicherheitsupdates des Betriebssystems von Microsoft Windows ausgestattet waren. Zwischen dem Unternehmen und einem Versicherer kam ...Den vollständigen Artikel lesen ...