Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.Finanzamt und Finanzgericht lehnen Absetzbarkeit abIn dem, dem BFH vorgelegten Sachverhalt bewohnten die Kläger eine angemietete Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...