Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 08.10.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
EXPLOSIVES WACHSTUM voraus: URAN-AKTIEN vor dem großen Durchbruch – Hier jetzt ZUGREIFEN!!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Seyit Binbir
1.094 Leser
Artikel bewerten:
(2)

Mehr finanzielle Flexibilität durch Teilverkauf von Immobilien

Teilverkauf Ihrer Immobilie mit REALWERTPARTNER. Im Alter finanziell flexibel sein und im eigenen Haus wohnen bleiben.

Viele Menschen haben sich eine eigene Immobilie zugelegt, um im Alter möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Wirtschaftliche Unsicherheit, hohe Inflation oder unterschiedlich verursachte Kreditunfähigkeit führen jedoch dazu, dass das hart erarbeitete Geld durch die Hände rinnt und nicht mehr ausreicht, um die genannten Wünsche zu erfüllen. Durch den Verkauf eines Teils der eigenen Immobilie kann der finanzielle Spielraum wieder vergrößert werden.

Teilverkauf über spezialisierte Unternehmen

Auf solche Teilverkäufe spezialisierte Unternehmen wie die REALWERTPARTNER Immobilien GmbH aus Rheinmünster erwerben bis zu 50 Prozent einer Immobilie. So kann der Eigentümer sein Immobilienvermögen ganz oder teilweise in liquide Mittel umwandeln, ohne sich neu verschulden zu müssen. Außerdem kann man in der eigenen Immobilie wohnen bleiben. Dafür sorgt ein im Grundbuch eingetragener Nießbrauch, also ein uneingeschränktes Nutzungs- und Wohnrecht.

Grundlage für den Teilverkauf ist ein Verkehrswertgutachten, welches entweder von einem von der Teilverkaufsgesellschaft vorgeschlagenen oder einem selbst gewählten unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Der ermittelte Immobilienwert ist dann maßgeblich für die monatliche Nutzungsgebühr, die als Gegenleistung für den Teilverkauf zu zahlen ist. Sie wird in der Regel für 10 Jahre festgelegt und sollte maximal 5 Prozent des Immobilienwertes betragen. Das Nutzungsentgelt kann entweder im Voraus bezahlt werden, wobei der entsprechende Betrag vom Kaufpreis abgezogen wird, oder es wird monatlich über die vereinbarte Laufzeit wie eine Miete gezahlt.

Es wird ein Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen, der zusätzlich zum Nießbrauch im Grundbuch eingetragen wird. Er soll die Rechtsverhältnisse der Miteigentümer klar und transparent regeln.

Ankaufsrecht für Erben

Selbstverständlich räumen Teilverkaufsunternehmen wie REALWERTPARTNER den Erben ein exklusives und vorrangiges Ankaufsrecht ein, d.h. sie können den von der Gesellschaft erworbenen Anteil zurückkaufen. Auch ein späterer Gesamtverkauf an die Teilverkaufsgesellschaft ist möglich. Grundlagen für die Berechnung der dann fälligen zweiten Rate sind vor allem der Zeitpunkt des Verkaufs, die erwartete Wertentwicklung der Immobilie und die Summe der nach dem ersten Teilverkauf im Voraus oder monatlich gezahlten Nutzungsentgelte.

Der Teilverkaufspreis enthält auch die Abwicklungsgebühr, mit der die Unternehmen für ihren Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Verkaufs entschädigt werden. Die Höhe der Abwicklungsgebühr verringert sich, wenn der ursprüngliche Alleineigentümer oder seine Erben den von der Teilverkaufsgesellschaft erworbenen Anteil zurückkaufen.

Kontrolle über die Immobilie nach dem Teilverkauf bleibt beim Eigentümer

Das jeweilige Teilverkaufsunternehmen wird durch den Kauf zwar Miteigentümer, versteht sich aber als stiller Teilhaber. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen z.B. bei notwendigen Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen weder inhaltlich noch finanziell einmischt. Der ursprüngliche Eigentümer kann die Immobilie auch vermieten, wenn er dies möchte.

Lediglich bei Maßnahmen, die den Wert der Immobilie mindern könnten, sollte die Gesellschaft im Vorfeld eingebunden werden. Dafür profitiert der Eigentümer bei einem späteren Gesamtverkauf von wertsteigernden Maßnahmen, da sich in diesem Fall der Zweitauszahlungsbetrag erhöht.

Vergleich der Teilverkaufs-Konditionen und Darlehen ist sinnvoll

Wer sich nicht sicher ist, ob ein Teilverkauf oder ein Bankdarlehen sinnvoller ist, sollte unbedingt einen Konditionenvergleich durchführen. Vergleicht man die Konditionen verschiedener Teilverkaufsgesellschaften und stellt sie den Konditionen eines Bankdarlehens gegenüber, wird schnell klar, welche Variante besser zur persönlichen Situation passt.

Vor allem bei sehr hohen Zinsen für Immobilienkredite kann ein Teilverkauf die bessere Lösung sein, jedoch nur, wenn die monatliche Belastung unter 5 Prozent liegt. Auch die Tatsache, dass einige Banken nur zögerlich oder gar nicht bereit sind, Kredite an ältere Menschen oder Selbstständige zu vergeben, macht den Teilverkauf für diese Personengruppen zu einer immer beliebteren Alternative.

Ob ein Teilverkauf der eigenen Immobilie sinnvoll ist, kann durch eine Berechnung der anfallenden Kosten für beide Varianten ermittelt werden. Dazu können Online-Rechner genutzt werden, wie sie auch auf der Website von REALWERTPARTNER zu finden sind. Sie ermitteln auf Basis des Immobilienwertes nicht nur den gewünschten Auszahlungsbetrag, sondern auch die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr. Ein zweiter Rechner dient dann der Berechnung des Verkaufserlöses bei einem späteren Gesamtverkauf der Immobilie.

Teilverkauf von Immobilien - Konzept mit Potenzial

Die Fokussierung vieler Teilverkaufsunternehmen auf Personen in einem bestimmten Alter oder mit schlechten Aussichten auf einen Bankkredit stellt eine sinnvolle Schwerpunktsetzung dar. Teilverkaufsunternehmen mit angemessenen Konditionen, größtmöglicher Rechtssicherheit für die Verkäufer und hoher Transparenz haben gute Chancen, dass sich ihr Konzept "Teilverkauf einer Immobilie" langfristig bewährt.

Enthaltene Werte: DE0009653394

Disclaimer:
Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Sie sind weder explizit noch implizit als Zusicherung einer bestimmten Kursentwicklung der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren birgt Risiken, die zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die Informationen ersetzen keine, auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden wird weder ausdrücklich noch stillschweigend übernommen. ABC New Media hat auf die veröffentlichten Inhalte keinerlei Einfluss und vor Veröffentlichung der Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Autoren wie z.B. Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen, Unternehmen. Infolgedessen können die Inhalte der Beiträge auch nicht von Anlageinteressen von ABC New Media und / oder seinen Mitarbeitern oder Organen bestimmt sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen, Unternehmen gehören nicht der Redaktion von ABC New Media an. Ihre Meinungen spiegeln nicht notwendigerweise die Meinungen und Auffassungen von ABC New Media und deren Mitarbeiter wider. (Ausführlicher Disclaimer)
Sondersituation: Vervielfachungschance bei diesen Goldaktien

Der Goldpreis haussiert und schwingt sich von Hoch zu Hoch. Getrieben von geopolitischen Unsicherheiten sowie der Aussicht auf eine lockere Geldpolitik der FED gehen Experten aktuell von weiter steigenden Notierungen bis sogar in den Bereich von 3.000 US-Dollar je Unze Gold aus.

Im Schatten des Basispreises notieren Goldproduzenten aus der zweiten Reihe sowie Explorationsunternehmen noch weit weg von ihren historischen Höchstständen entfernt und bieten dadurch erhebliches Aufholpotential.

In diesem kostenlosen Report geben wir Ihnen Favoriten an die Hand, die aufgrund von Sondersituation die Chance auf eine Kursvervielfachung besitzen.

Handeln Sie Jetzt!

Fordern Sie jetzt den brandneuen Spezialreport an und profitieren Sie von dem weiter steigenden Kurs des Edelmetalls.

Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenfreien Report.

Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.