Die Hausratversicherung dient dazu, die Sachwerte innerhalb des Haushalts zum Beispiel gegen Diebstahl abzusichern. Allerdings geht ein Hausschlüssel auch schnell mal verloren. Doch wann muss ein Hausratversicherer bei Diebstahl infolge eines Schlüsselverlusts leisten? Darüber haben nun die Richter des Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit hergestellt. Demnach ist die sogenannte erweiterte Schlüsselklausel in der Hausratversicherung ein wirksamer Vertragsbestandteil - und braucht keiner rechtlichen Inhaltskontrolle ...Den vollständigen Artikel lesen ...