Das Finanzministerium hat bei den Vorschriften für Photovoltaikanlagen wichtige Punkte klargestellt. Auf welche Details es für eine Steuerbefreiung ankommt Von Stefan Rullkötter SteuerbefreiungWer kleinere Photovoltaik-(PV-)Anlagen installiert und betreibt, kann sich die Einkommen- und Umsatzsteuer sparen: Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Grundstücken mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt sind rückwirkend ...Den vollständigen Artikel lesen ...