Eine Bürgerinitiative will die Abgabe via EU-Kommission wieder einführen. Wie der aktuelle Stand ist Von Stefan Rullkötter Der Hintergrund:Im Jahr 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass hierzulande eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Immobilieneigentum und anderen Besitztümern mit Vermögenssteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz) vereinbar ist. Der Gesetzgeber hatte die Abgabe deshalb ab 1997 ...Den vollständigen Artikel lesen ...