Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler Gesetzliche Beratungspflicht der Versicherungsvermittler Aufgrund ihrer Beratungspflicht nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer generell über alle Punkte aufklären, die für den Abschluss des konkreten Vertrages üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei ist der Beratungsbedarf des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung besonders groß, wenn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ansteht. ...Den vollständigen Artikel lesen ...