In den vergangenen Jahren haben sich die Gerichte immer wieder mit der Frage auseinandersetzen müssen, wann eine Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ausreichend begründet ist. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil die Rechtsprechung in diesem Bereich um einen weiteren Aspekt ergänzt. Demnach ist eine Prämienanpassungsklausel in der PKV, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...